Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

 

Unsere Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Reparaturversicherung

 

Sie fahren ein exklusives Fahrzeug?

Sie fahren ein exklusives Fahrzeug der Marken Ferrari, Lamborghini oder ähnliche? Oder einen Oldtimer? Ihre Versicherung lehnt es ab, Ihr Fahrzeug zu versichern?

 

Dann kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen bei der Versicherung Ihres exklusiven Fahrzeugs.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Consiliator Wirtschaftsdienst P. Rentsch

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt